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Allgemeine Geschäftsbedingungen Grinix GmbH      (04/2020)

 

1.     Grundlagen und Geltungsbereich

1.1   Die Grinix GmbH ist ein in seiner Funktion unabhängiges Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen in den Bereichen Energie und Nachhaltigkeit. Die Grinix GmbH wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Können und unter Beachtung des internationalen Standes von Technik und Wissenschaft.

1.2  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grinix GmbH für erbrachte Beratungsdienstleistungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen durch die Grinix GmbH. Der Inhalt der Dienstleistungen wird in der von der Grinix GmbH erstellten Offerte und in den vorliegenden AGB spezifiziert.

1.3  Die Parteien werden im Folgenden als «Grinix» und als «Kunden» bezeichnet.

1.4  Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter, gelten durch Grinix nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt.

1.5  Die nachstehenden AGB bilden integrierenden Bestandteil des Dienstleistungsvertrages und gelten bei Annahme der Offerte durch den Kunden als angenommen. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien (inkl. Vertragsänderungen) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.6  Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Klausel, die nach Sinn und Zweck den AGB und den wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung möglichst entspricht.

 

2.    Offerten, Auftragserteilung

2.1  Grinix unterbreitet den Kunden eine schriftliche Offerte, welche den Leistungsumfang von Grinix definiert und die durch den Kunden zu entrichtende Vergütung bestimmt.

2.2  Die Offerte ist während 30 Tagen gültig und bedarf der schriftlichen Annahme durch den Kunden. Sobald die Annahme erfolgt ist, gilt der Vertrag zwischen dem Kunden und Grinix als angenommen.

 

3    Informationspflichten

Der Kunde hat Grinix alle Informationen zu geben, die benötigt werden, um die Dienstleistungen erbringen zu können. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden können.

 

4.    Leistungsänderungen

Die Parteien können jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen beantragen. Wünscht ein Kunde eine Änderung, hat er dies demzufolge Grinix gegenüber schriftlich zu beantragen. Grinix teilt dem Kunden innert 10 Arbeitstagen schriftlich mit, ob sie den Antrag annimmt. Im Falle einer Ablehnung begründet Grinix den negativen Entscheid und bietet nach Möglichkeit eine Alternative an.

 

5.    Koordinationspflichten

Der Kunde benennt einen zentralen Ansprechpartner für Grinix, der wo nötig die Verbindung zu den einzelnen Bereichen des Kunden koordiniert.

 

6.    Ausführung von Dienstleistungen durch Dritte

Grinix ist berechtigt, ihre Dienstleistungsverpflichtungen durch Dritte ausführen zu lassen. In diesem Fall haftet Grinix nur für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten.

 

7.    Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Grinix alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung. Der Kunde stellt dabei sicher, dass nicht von Grinix gelieferte Instrumente und Materialien den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

8.    Zugang zum Gebäude

Falls nötig, gewährt der Kunde Grinix Zugang zu seinen Räumlichkeiten respektive der relevanten Infrastruktur, um die Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen. Im Rahmen seiner Zuständigkeit sorgt der Kunde für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Personals von Grinix.

 

9.    Preise und Zahlungsbedingungen

9.1  Die Preise werden zwischen den Parteien im individuellen Vertrag festgesetzt und verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, zuzüglich des bei Bezahlung der Rechnung gültigen Mehrwertsteuersatzes.

9.2  Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsstellung gemäss einem vereinbarten Zahlungsplan oder mit dem Versand der Berichte nach Abschluss der Dienstleistung. Die Zahlungsfrist beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Erhalt der Rechnung 10 Arbeitstage.

9.3  Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet Grinix den gesetzlichen Verzugszins.

 

10.  Gewährleistung

10.1 Grinix gewährleistet dem Kunden eine getreue und sorgfältige Ausführung der vereinbarten Leistungen. Der Kunde kann die Leistungen beanstanden, wenn er objektiv vorhandene Mängel geltend machen und belegen kann. Die Beanstandung muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Berichtes oder der Abwicklung eines Auftrags schriftlich erfolgen; andernfalls gilt der Auftrag oder der Teilauftrag als abgenommen und eine spätere Beanstandung ist ausgeschlossen.

10.2 Ist ein Mangel der erbrachten Leistung auf höhere Gewalt oder Verschulden (Vorsatz, grobe oder leichte Fahrlässigkeit) des Kunden zurückzuführen, besteht kein Anspruch auf Reduktion des Preises und jede weitere Gewährleistung von Grinix ist ausgeschlossen.

 

11.  Haftung

11.1 Die Haftung von Grinix ist wegbedungen.

11.2 Grinix haftet insbesondere nicht für:

  • Störungen oder Schäden, die auf unsachgemässe Verwendung von Daten, anormale Betriebsbedingungen oder ähnliches zurückzuführen sind;

  • Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks, Stromausfälle, Betriebs- oder Netzstörungen verursacht werden;

  • Schäden und Folgeschäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde selbst oder Dritte die Grinix überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

11.3 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht der Grinix verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten wird Verzicht auf Schadenersatz angenommen. Ferner ist er verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um solche Schäden bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

 

12.  Höhere Gewalt

Die Vertragsparteien haften dann nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn diese auf von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist und die betroffene Vertragspartei dies unverzüglich anzeigt und alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternimmt. Diese Bestimmung entbindet den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung, seinen vertragsgemässen Zahlungen nachzukommen, wenn Grinix ordnungsgemäss geleistet hat.

13.  Geheimhaltung und Datenschutz

13.1 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen in Ausführung des Dienstleistungsvertrages zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten – z.B. offengelegte Pläne, Muster, Zeichnungen, Gewerbe- oder Betriebsgeheimnisse, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse – erhalten, streng vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, solche vertraulichen Informationen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei ausserhalb des Vertragsverhältnisses zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

13.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, welche die andere Partei nachweislich von Dritten rechtmässig erhalten hat bzw. erhält oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich, ohne dass der Publikation eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht zugrunde liegt, allgemein bekannt wurden.

13.3 Diese Verpflichtung bleibt für beide Parteien nach Beendigung des individuellen Vertrages für weitere fünf Jahre bestehen.

13.4 Die Grinix ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der zur Anwendung kommenden Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten zu lassen.

 

14.  Berichte

14.1 Die auszugsweise oder vollständige Vervielfältigung oder Veröffentlichungen von Ergebnissen und Berichten von Grinix bedürfen, sofern nicht im Auftrag anders vereinbart, der schriftlichen Genehmigung von Grinix.

14.2 Veröffentlicht der Kunde Ergebnisse oder einen Bericht von Grinix teilweise oder vollständig, so entbindet er damit Grinix für diesen Auftrag von der Einhaltung der Vertraulichkeit. Allfällige Geschäftsgeheimnisse bleiben weiterhin gewahrt.

 

15.  Abtretungsverbot

Der Kunde kann Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis von Grinix an Dritte abtreten.

 

16.  Einstellungen der Leistungen

16.1 Grinix ist berechtigt, ihre Leistungen einstweilen einzustellen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag nicht nachkommt;

16.2 Der Kunde hat bei Leistungseinstellung durch Grinix keinen Anspruch auf teilweise Erstattung von Gebühren. Das Recht der Grinix zur ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziff. 16 bleibt vorbehalten.

 

17.  Schlussbestimmungen

Änderungen des Dienstleistungsvertrages oder der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

18.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für allfällige Streitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte am Geschäftssitz der Grinix GmbH zuständig.

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